Kindergeld beantragen: Alles Wichtige auf einen Blick
Du möchtest Kindergeld beantragen und wissen, welche Formulare du ausfüllen musst? Hier erfährst du, welche Voraussetzungen gelten, welche Angaben und Nachweise du benötigst und wie Formhelfer dich Schritt für Schritt beim Ausfüllen unterstützt.
Wie viel Kindergeld bekomme ich?
Aktuell beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat.
Für das Kindergeld gibt es keine Einkommensobergrenze der Eltern. Einkommen kann allerdings bei anderen Familienleistungen, zum Beispiel beim Kinderzuschlag, eine Rolle spielen. Für jedes Kind, für das die Voraussetzungen erfüllt sind, wird derselbe monatliche Betrag gezahlt.
Für welche Kinder kann ich Kindergeld bekommen?
Kindergeld kann grundsätzlich für Kinder unter 18 Jahren beantragt werden, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Dabei kann es nicht nur um leibliche Kinder gehen. Unter den jeweiligen Voraussetzungen können auch Adoptivkinder, Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder berücksichtigt werden.
Auch nach dem 18. Geburtstag kann weiterhin Kindergeld möglich sein. Dann kommt es darauf an, in welcher Situation sich das Kind befindet.
Bis zu welchem Alter kann ich Kindergeld bekommen?
Der 18. Geburtstag bedeutet nicht automatisch, dass kein Kindergeld mehr gezahlt werden kann.
Für volljährige Kinder kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Kindergeld gezahlt werden, zum Beispiel während einer Schul- oder Berufsausbildung oder eines Studiums.
Je nach Situation kann Kindergeld bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag möglich sein.
Für ein arbeitsuchend gemeldetes Kind gelten andere Voraussetzungen und eine andere Altersgrenze. Auch für erwachsene Kinder mit Behinderung gelten besondere Regeln.
Bekomme ich während Ausbildung oder Studium weiter Kindergeld?
Für ein volljähriges Kind kann während einer Schul- oder Berufsausbildung oder eines Studiums weiterhin Kindergeld gezahlt werden.
Bei einer Ausbildung mit Abschlussprüfung kann für das Ende der Ausbildung entscheidend sein, wann dein Kind offiziell und schriftlich über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung informiert wurde.
Auch während einer weiteren Ausbildung oder eines weiteren Studiums kann Kindergeld möglich sein. In diesem Fall gelten zusätzliche Voraussetzungen für eine Erwerbstätigkeit des Kindes. Eine Erwerbstätigkeit von regelmäßig bis zu 20 Stunden pro Woche oder eine geringfügige Beschäftigung kann dabei unschädlich sein. Bei einer Beschäftigung von bis zu 20 Wochenstunden spielt die Höhe des Verdienstes für den Kindergeldanspruch keine Rolle.
Welche Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sein müssen, hängt von der Situation des Kindes ab.
Was gilt zwischen Schule und Ausbildung oder Studium?
Nicht immer beginnt direkt nach dem Schulabschluss eine Ausbildung oder ein Studium.
Befindet sich dein Kind in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, kann für einen Zeitraum von bis zu vier Kalendermonaten weiterhin Kindergeld möglich sein.
Das kann zum Beispiel die Zeit zwischen dem Schulabschluss und dem Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums betreffen.
Was gilt, wenn mein Kind keinen Ausbildungs- oder Studienplatz findet?
Auch wenn dein volljähriges Kind eine Ausbildung oder ein Studium beginnen möchte, aber noch keinen Platz gefunden hat, kann weiterhin Kindergeld möglich sein.
Dabei muss die Suche nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz nachgewiesen werden. Eine Möglichkeit ist die Meldung als ausbildungsplatzsuchend bei der Berufsberatung. Je nach Situation können auch andere Nachweise über die Suche erforderlich sein.
Was gilt, wenn mein volljähriges Kind Arbeit sucht?
Auch während der Arbeitsuche kann unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld gezahlt werden.
Hat dein Kind seine Ausbildung beendet oder abgebrochen und ist bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitsuchend gemeldet, kann in der Regel bis zum Tag vor dem 21. Geburtstag weiterhin Kindergeld gezahlt werden.
Was gilt, wenn mein volljähriges Kind erkrankt ist?
Eine Erkrankung kann für den Kindergeldanspruch eines volljährigen Kindes relevant sein. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Ausbildung oder Arbeitsuche aufgrund der Erkrankung nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann.
Für bestimmte solcher Fälle stellt die Familienkasse das Formular KG9a „Erklärung für ein erkranktes Kind“ bereit. Abhängig von der Situation können Nachweise zur Erkrankung erforderlich sein.
Was gilt bei einem erwachsenen Kind mit Behinderung?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann für ein Kind mit Behinderung auch über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld gezahlt werden.
Dafür gelten besondere Voraussetzungen. Die Behinderung muss grundsätzlich vor dem 25. Geburtstag eingetreten sein. Außerdem muss das Kind aufgrund der Behinderung außerstande sein, seinen notwendigen Lebensbedarf mit eigenen finanziellen Mitteln zu decken.
Für diese Fälle stellt die Familienkasse eigene Formulare bereit.
Kann ich Kindergeld rückwirkend bekommen?
Kindergeld kann rückwirkend ausgezahlt werden. Die rückwirkende Auszahlung ist allerdings auf die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats begrenzt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist.
Deshalb kann es wichtig sein, einen Antrag nicht unnötig aufzuschieben.
Wer bekommt das Kindergeld?
Für ein Kind erhält grundsätzlich nur eine Person Kindergeld. In der Regel ist das ein Elternteil.
Welche Person das Kindergeld erhält, kann von der familiären Situation abhängen. Ändern sich die familiären Verhältnisse, kann deshalb auch ein Wechsel der kindergeldberechtigten Person erforderlich werden.
Was gilt, wenn mein Kind oder ich im Ausland lebe?
Auch bei einem Bezug zum Ausland kann deutsches Kindergeld möglich sein. Für grenzüberschreitende Fälle gelten jedoch zusätzliche Voraussetzungen und Nachweispflichten.
Welche Regeln gelten, hängt von der jeweiligen Situation ab. Unter anderem können Wohnort, Staatsangehörigkeit und Beschäftigung eine Rolle spielen.
Für solche Fälle gibt es außerdem zusätzliche Formulare der Familienkasse.
Wie beantrage ich Kindergeld?
Die Familienkasse bietet einen Online-Antrag an. Mit einer BundID kann der Online-Antrag nach Angaben der Familienkasse ohne Ausdruck und Unterschrift direkt online übermittelt werden.
Alternativ stellt die Familienkasse PDF-Formulare für den Kindergeldantrag bereit.
Der KG1 ist der Hauptantrag auf Kindergeld. Für jedes Kind, für das Kindergeld beantragt wird, muss zusätzlich eine eigene Anlage Kind eingereicht werden.
Abhängig von deiner persönlichen Situation können weitere Formulare erforderlich sein.
Welche Formulare können zusätzlich erforderlich sein?
Welche Formulare benötigt werden, hängt vom jeweiligen Fall ab.
Zu den Formularen, die Formhelfer derzeit unterstützt, gehören neben KG1 und Anlage Kind:
KG11a: Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz
KG11a ist für ein volljähriges Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz vorgesehen.
KG9a: Erkranktes volljähriges Kind
KG9a ist für ein volljähriges Kind vorgesehen, das aufgrund einer Erkrankung seine Ausbildung oder Arbeitsuche nicht beginnen oder fortsetzen kann.
Anlage EU
Die Anlage EU ist eine Ergänzung zum Hauptantrag für Fälle, in denen die antragstellende Person nicht die deutsche, sondern die Staatsangehörigkeit eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaates hat.
Wichtig: Die Familienkasse stellt weitere Formulare für andere Situationen bereit. Formhelfer unterstützt derzeit nicht sämtliche Formulare und Sonderfälle des Kindergeldverfahrens.
Welche Angaben brauche ich für den Kindergeldantrag?
Welche Angaben benötigt werden, hängt vom jeweiligen Antrag und deiner persönlichen Situation ab.
Der Hauptantrag und die Anlage Kind fragen unter anderem persönliche Angaben zur antragstellenden Person und zum Kind ab. Dazu gehören beispielsweise die steuerlichen Identifikationsnummern, Angaben zum Kind und Angaben zum Zahlungsweg.
Bei volljährigen Kindern oder besonderen Lebenssituationen können zusätzliche Angaben erforderlich sein.
Welche Nachweise brauche ich?
Nicht jeder Kindergeldantrag benötigt dieselben Nachweise.
Bei einem Kind unter 18 Jahren müssen laut Familienkasse im Regelfall nur die steuerliche Identifikationsnummer der antragstellenden Person und die des Kindes mitgeteilt werden.
Bei einem volljährigen Kind können zusätzliche Nachweise erforderlich sein. Welche Nachweise das sind, hängt zum Beispiel davon ab, ob sich das Kind in Schule, Ausbildung, Studium, Praktikum, Ausbildungsplatzsuche oder einer anderen für das Kindergeld relevanten Situation befindet.
Wurde dein Kind im Ausland geboren oder lebt es dort, verlangt die Familienkasse eine Kopie der ausländischen Geburtsurkunde oder ein anderes amtliches Dokument, das die Geburt nachweist.
Benötigt die Familienkasse weitere Nachweise, informiert sie darüber und teilt mit, bis wann die fehlenden Unterlagen eingereicht werden müssen.
Kindergeldantrag mit Formhelfer ausfüllen
Du musst dich nicht allein durch die unterstützten PDF-Formulare arbeiten.
Formhelfer stellt dir verständliche Fragen und blendet Bereiche aus, die aufgrund deiner Antworten nicht relevant sind. Deine Angaben werden anschließend in die von Formhelfer unterstützten PDF-Formulare übertragen.
Formhelfer unterstützt derzeit:
- KG1: Hauptantrag auf Kindergeld
- Anlage Kind
- KG11a: Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz
- KG9a: Erklärung für ein erkranktes Kind
- Anlage EU
Am Ende erhältst du außerdem eine persönliche Checkliste mit den für deinen Fall ermittelten Unterlagen und Nachweisen.
Je nach persönlicher Situation können weitere Formulare oder Nachweise der Familienkasse erforderlich sein.
Formhelfer ist ein privates Angebot und keine Behörde. Formhelfer bietet keine Rechtsberatung.
Kindergeldantrag mit Formhelfer starten
Beantworte verständliche Fragen und lass deine Angaben in die unterstützten Kindergeldformulare übertragen.
Was muss ich der Familienkasse später mitteilen?
Auch nach dem Antrag können Änderungen wichtig sein.
Änderungen, die für das Kindergeld relevant sind, müssen direkt der Familienkasse mitgeteilt werden. Dazu können zum Beispiel eine neue Anschrift oder Bankverbindung sowie bestimmte Veränderungen in der Lebenssituation des Kindes gehören.
Es reicht nicht aus, eine solche Änderung nur einer anderen Behörde wie dem Einwohnermeldeamt, Jobcenter oder der Agentur für Arbeit mitzuteilen.
Wenn du nicht sicher bist, ob eine Änderung für dein Kindergeld wichtig ist, empfiehlt die Familienkasse, direkt bei der zuständigen Familienkasse nachzufragen.
Häufige Fragen zum Kindergeld
Ist Kindergeld vom Einkommen abhängig?
Nein. Für das Kindergeld gibt es keine Einkommensobergrenze der Eltern. Einkommen kann allerdings bei anderen Familienleistungen, zum Beispiel beim Kinderzuschlag, eine Rolle spielen.
Ist das Kindergeld für jedes Kind gleich hoch?
Ja. Aktuell beträgt das Kindergeld für jedes berücksichtigte Kind 259 Euro pro Monat. Die Reihenfolge der Kinder beeinflusst die Höhe des Kindergeldes nicht.
Endet Kindergeld automatisch mit dem 18. Geburtstag?
Nein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch für ein volljähriges Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden.
Kann ich während des Studiums meines Kindes Kindergeld bekommen?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Für volljährige Kinder kann während eines Studiums weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Bei einer weiteren Ausbildung oder einem weiteren Studium gelten zusätzliche Voraussetzungen.
Brauche ich für jedes Kind eine Anlage Kind?
Ja. Für jedes Kind, für das Kindergeld beantragt wird, muss eine eigene Anlage Kind zum Hauptantrag eingereicht werden.
Brauche ich für jeden Kindergeldantrag eine Geburtsurkunde?
Eine Geburtsurkunde wird von der Familienkasse nicht pauschal für jeden Antrag als Nachweis genannt. Für ein Kind, das im Ausland geboren wurde oder dort lebt, verlangt die Familienkasse eine Kopie der ausländischen Geburtsurkunde oder ein anderes amtliches Dokument über die Geburt.
Kann ich Kindergeld rückwirkend beantragen?
Eine rückwirkende Auszahlung ist möglich, aber auf die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats begrenzt, in dem der Antrag eingegangen ist.
Kann ich Kindergeld auch online beantragen?
Ja. Die Familienkasse bietet einen Online-Antrag an. Mit BundID kann der Antrag nach Angaben der Familienkasse ohne Ausdruck und Unterschrift direkt online übermittelt werden.
Offizielle Informationen zum Kindergeld
Aktuelle und weiterführende Informationen findest du bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.